Die 42. BImSchV.
Unser Gutachten für Ihre Sicherheit!
Zum Schutz vor Legionellenausbrüchen und zur Vermeidung eines Epidemierisikos in der Bevölkerung durch unzureichend aufbereitete und überwachte Verdunstungskühlanlagen gilt seit August 2017 die
42. Verordnung zur Durchführung des Bundesemmissionsschutzes
über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider, kurz
42. BImSchV. Die betroffenen Anlagen werden vielfach zur günstigen
und umweltfreundlichen Kühlung, beispielsweise in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben, Krankenhäusern oder auch Rechenzentren, eingesetzt. Allerdings können durch Verdunstungen während des Kühlungsprozesses Wassertröpfchen in die Umgebungsluft abgegeben werden. Im Falle einer Kontamination des Nutzwassers mit Legionellen kann dies zu weitreichenden Gesundheitsbelastungen für die Bevölkerung führen.
Ziele der 42. BImSchV.
- Vermeidung der Verunreinigung von Kühlwasser durch Mikroorganismen, v. a. Legionellen
- Schutz der Bevölkerung vor mit Legionellen kontaminierter Luft
- Entwicklung eines Frühwarnsystems durch regelmäßige Kontrollen und geeignete Maßnahmenpläne
- Schnelles, übergreifendes Handeln der Behörden im Falle von Grenzwertüberschreitungen durch Anzeigepflicht für Anlagenbetreiber
Wir helfen Ihnen dabei!
- Erstellung Strukturierung des Betriebstagebuchs Durchführung der
14- tägigen Eigenkontrolle - Vorbereitung der Sachverständigenprüfung
- Legionellen- und mikrobiologische Beprobung durch ein akkreditiertes Labor
- Sachverständigenprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Ursachenanalyse und Maßnahmen bei Prüf- und Maßnahmenwertüberschreitung